Handwerkerangebote vergleichen: die Grundlage für den Beschluss auf einer Seite
Die Dachrinne muss erneuert werden. 3 Firmen haben angeboten, und jede beschreibt die Arbeit anders: Die eine rechnet das Gerüst extra, die zweite nennt keine Entsorgung, die dritte ist am teuersten und hat am meisten drin. In der Versammlung fragt ein Eigentümer, warum gerade diese Firma. Ihre Antwort sollte auf einer Seite stehen.
Mit KI erstellt (manyLaw).

Kurz gesagt
- Der Bundesgerichtshof hat am 27.03.2026 entschieden: Es gibt keine allgemeine Pflicht, ab einer bestimmten Summe Vergleichsangebote einzuholen. Der Beschluss braucht aber eine hinreichende Tatsachengrundlage (V ZR 7/25).
- Eine eigene KI legt die Angebote Position für Position nebeneinander und zeigt, wo sie sich unterscheiden.
- Ihr Team und die Eigentümer entscheiden. Die Seite ist die Grundlage, die man in der Versammlung zeigen kann.
Was der BGH gesagt hat
Bis zu diesem Urteil hielten viele Gerichte Vergleichsangebote grundsätzlich für nötig, manche mindestens 3, sobald eine Maßnahme über eine Bagatellgrenze ging. Der BGH sieht das anders. Ob die Grundlage reicht, hängt davon ab, ob die vorhandenen Informationen nach Art der Maßnahme, ihrer Dringlichkeit und den übrigen Umständen für einen vernünftig und wirtschaftlich denkenden Eigentümer ausreichen. Vergleichsangebote eignen sich dafür, sie sind aber nicht der einzige Weg.
Das Urteil nimmt der Verwaltung keine Arbeit ab, es verschiebt sie. Statt Angebote zu zählen, muss sie zeigen, was die Eigentümer vor dem Beschluss wussten.
Der Fall (ein erfundenes Beispiel)
Eine Hausverwaltung mit 8 Leuten betreut 45 Gemeinschaften. In einer Anlage mit 18 Wohnungen ist die Dachrinne undicht. Die Verwalterin holt 3 Angebote ein, über 6.800 €, 7.400 € und 9.100 €. Die Versammlung ist in 4 Wochen.
Bisher legt sie die PDFs nebeneinander, markiert mit dem Stift und schreibt eine Tabelle für die Einladung. Bei unterschiedlich gegliederten Angeboten dauert das in unserem Beispiel gut eine Stunde.
Was die KI vorbereitet
Die Verwalterin lädt die 3 Angebote hoch. Nach wenigen Minuten liegt eine Seite vor ihr:
- Die Positionen nebeneinander. Gerüst, Abbau, neue Rinne, Fallrohre, Entsorgung, Gewährleistung, Ausführungszeit. Wo ein Angebot eine Position nicht nennt, steht das dort, statt dass es fehlt.
- Die Unterschiede im Preis. Rechnet man das Gerüst in das erste Angebot ein, liegt es näher am zweiten als gedacht. Die KI zeigt den Rechenweg.
- Die offenen Fragen an die Firmen. Ist die Entsorgung im zweiten Angebot enthalten? Wie lange gilt die Gewährleistung im dritten? Die Verwalterin kann sie vor der Versammlung klären.
- Die Rechtslage zum Beschluss. Die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG), und jeder Eigentümer kann eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangen (§ 18 Abs. 2 WEG).
- Einen Entwurf für den Beschlussvorschlag und für die Übersicht in der Einladung.
Jede Rechtsaussage trägt ihre Fundstelle, und Ihr Team kann sie nachlesen. Steht etwas nicht in den Angeboten, sagt die KI das, statt etwas zu ergänzen.
Was Ihr Team entscheidet
Welche Firma vorgeschlagen wird, entscheidet die Verwaltung, und beschlossen wird in der Versammlung. In diesem Beispiel klärt die Verwalterin 2 offene Fragen per Mail, schlägt das zweite Angebot vor und legt die Übersicht der Einladung bei. Ob die Grundlage im Einzelfall reicht, beurteilt die KI nicht. Bei echten Zweifeln geht die Frage mit der Seite an Ihren Anwalt.
Was es bringt
Aus gut einer Stunde je Vergleich werden in diesem Beispiel 15 Minuten. Bei 60 solcher Vergleiche im Jahr sind das rund 45 Stunden. Diese Werte sind eine Annahme, an keinem Kunden gemessen.
Mehr zählt die Frage in der Versammlung. Ficht ein Eigentümer den Beschluss an, zeigt die Übersicht, was die Versammlung wusste, als sie entschied. Jeder Eigentümer kann Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG). Liegt die Übersicht schon in der Einladung, ist die Antwort gegeben, bevor jemand fragt.
So kommen Sie zu Ihrer eigenen KI
- Gespräch. Sie erzählen uns, wie viele Angebote bei Ihnen über den Tisch gehen. 30 Minuten, unverbindlich.
- Pilot-KI-Projekt. Wir nehmen die Angebote für Ihre nächsten Versammlungen und zeigen Ihnen die Übersichten.
- Einrichtung. Wir richten Ihre eigene KI auf einem eigenen Server ein, mit diesem Ablauf als erstem.
- Betrieb. Wir betreiben sie für Sie und nehmen weitere Abläufe dazu, wenn Sie das wollen.
Ihre nächsten Angebote
Für Ihre nächste Versammlung liegen Angebote auf dem Tisch? Dann zeigen wir es an diesen Angeboten.
Fundstellen
Stand der Fundstellen: Jede hier zitierte Vorschrift wurde am 20.10.2026 beim amtlichen Gesetzesportal des Bundes in der an diesem Tag geltenden Fassung abgerufen.
Ein Änderungsdatum je einzelner Vorschrift steht hier bewusst nicht: die Quelle führt pro Gesetz nur ein Datum, und das ist das Ausfertigungsdatum — beim WEG der 15.03.1951. Wer den Änderungsstand einer bestimmten Vorschrift braucht, findet ihn in der Stand-Angabe des jeweiligen Gesetzes an der Quelle.
| Frage | Fundstelle |
|---|---|
| Erhaltung gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung | § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG |
| Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung, Einsicht in Unterlagen | § 18 Abs. 2 und 4 WEG |
| Keine allgemeine Pflicht zu Vergleichsangeboten, hinreichende Tatsachengrundlage | BGH, Urteil vom 27.03.2026, V ZR 7/25, Leitsätze 1 und 2 |
Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.03.2026, V ZR 7/25, am 20.10.2026 beim amtlichen Rechtsprechungsportal des Bundes abgerufen.
Hinweis
Dieser Beitrag beschreibt ein erfundenes, vereinfachtes Beispiel; Ihr Fall kann anders liegen. Mit KI erstellt (manyLaw) am 20.10.2026. Verantwortlich: Adam Kirschstein für die a_way GbR, Mainz; manyLaw ist ihr Produkt. Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@a-way.io; wir korrigieren und vermerken es hier.
Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung.
manyLaw richtet Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen eine eigene KI ein und betreibt sie.
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