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Ladestation in der WEG: den Beschlussvorschlag vor der Einladung durchgehen

Ein Eigentümer schreibt: Er hat ein Elektroauto bestellt und will an seinem Stellplatz eine Wallbox. Die nächste Versammlung ist im Spätherbst, die Einladung muss in 3 Wochen raus. Jetzt braucht die Verwaltung einen Beschlussvorschlag, und der Eigentümer will eine Antwort.

Mit KI erstellt (manyLaw).

Bild KI-generiert. Zweigeteilte Grafik. Links auf hellem Grund „Die Wallbox braucht einen Beschluss.“, rechts auf dunklem Grund eine gezeichnete Figur, die ein Ladekabel an eine Wallbox steckt.

Kurz gesagt

  • Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Über das Wie beschließt die Gemeinschaft.
  • Die Kosten trägt in der Regel der Eigentümer, der die Ladestation verlangt; ihm gehört dann auch die Nutzung (§ 21 Abs. 1 WEG).
  • Eine eigene KI legt den Vorschlag neben WEG und Teilungserklärung Ihrer Anlage. Ihr Team sieht vor dem Versand, wo es hakt.

Der Fall (ein erfundenes Beispiel)

Eine Hausverwaltung betreut 45 Gemeinschaften, darunter eine Anlage mit 24 Wohnungen und Tiefgarage. Die Stellplätze sind dort Sondernutzungsrechte, der Stromanschluss der Garage ist Gemeinschaftseigentum. Ein Eigentümer verlangt eine Wallbox. 2 weitere haben im Flur schon gefragt, ob sie sich anschließen können.

Bisher sieht das so aus: Die Verwalterin schlägt die Teilungserklärung nach, liest den Paragrafen, formuliert einen Vorschlag und fragt bei Zweifeln den Verband oder den Anwalt. Für einen einzelnen Tagesordnungspunkt ist das gut eine Viertelstunde, bei einer heiklen Frage deutlich mehr.

Was die KI vorbereitet

Die Verwalterin lädt die Anfrage des Eigentümers hoch, dazu die Teilungserklärung und die Entwürfe der Tagesordnung. Vor ihr liegt danach:

  1. Die Rechtsgrundlage zum Vorschlag. Der Eigentümer kann eine angemessene Ladestation verlangen (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Die Gemeinschaft beschließt, wie sie umgesetzt wird, etwa wo die Leitung läuft und wer den Elektriker beauftragt.
  2. Die Stellen aus der Teilungserklärung. Was dort zu Stellplätzen, Sondernutzungsrechten und Änderungen am Gemeinschaftseigentum steht, liegt mit Seitenangabe neben dem Vorschlag. Weicht die Teilungserklärung vom Gesetz ab, markiert die KI die Stelle.
  3. Die Kostenfrage. Nach § 21 Abs. 1 WEG zahlt der Eigentümer, der die Veränderung verlangt hat. Kommen später weitere dazu, regelt § 21 Abs. 4 WEG den Ausgleich. Ob die Gemeinschaft gleich für die ganze Garage beschließt, entscheiden die Eigentümer; die Verwaltung entscheidet, was sie vorschlägt. Die KI zeigt dazu beide Wege mit den Fundstellen, auch die andere Kostenregel, die dann gilt (§ 21 Abs. 2 und 3 WEG).
  4. Die Grenze. Bauliche Veränderungen, die die Anlage grundlegend umgestalten oder einen Eigentümer ohne sein Einverständnis unbillig benachteiligen, dürfen nicht beschlossen werden (§ 20 Abs. 4 WEG). Die KI legt diese Grenze neben den Vorschlag; ob ein Punkt sie berührt, entscheidet Ihr Team, im Zweifel mit dem Anwalt.
  5. Ein Entwurf für den Beschlussvorschlag in der Sprache Ihrer Einladungen.

Jede Rechtsaussage trägt die Fundstelle, und Ihr Team kann sie nachlesen. Steht die Antwort nicht im Gesetz oder in der Teilungserklärung, sagt die KI das.

Was Ihr Team entscheidet

Ob der Vorschlag so auf die Tagesordnung kommt, entscheidet die Verwaltung. Die Verwalterin streicht einen Satz, ergänzt die Vorgabe zum Elektriker, die der Beirat wollte, und hält bei der Einladung die Frist von 3 Wochen ein, die das Gesetz als Regel vorsieht (§ 24 Abs. 4 WEG). Ob ein Beschluss am Ende hält, sagt die KI nicht. Bei echten Zweifeln geht die Frage mit allen Fundstellen an Ihren Anwalt, und der muss nicht bei null anfangen.

Was es bringt

Der Eigentümer bekommt noch am selben Tag eine Antwort mit Paragraf und der Stelle aus der Teilungserklärung, nicht „wir klären das bis zur Versammlung“. Aus einer Viertelstunde je Beschlussvorschlag werden in diesem Beispiel 5 Minuten. Bei 45 Versammlungen mit je 8 Vorschlägen sind das rund 60 Stunden im Jahr. Diese Werte sind eine Annahme aus unserer Fallsammlung, an keinem Kunden gemessen.

Der größere Nutzen kommt später: Ein Beschluss, der Gesetz und Teilungserklärung beachtet, gibt weniger Anlass zur Anfechtungsklage. Die muss innerhalb eines Monats nach der Versammlung erhoben werden (§ 45 WEG).

So kommen Sie zu Ihrer eigenen KI

  1. Gespräch. Sie erzählen uns, welche Versammlungen anstehen und wo es bei den Vorschlägen hakt. 30 Minuten, unverbindlich.
  2. Pilot-KI-Projekt. Wir nehmen die Tagesordnungen Ihrer nächsten Versammlungen mit den Teilungserklärungen und zeigen Ihnen das Ergebnis.
  3. Einrichtung. Wir richten Ihre eigene KI auf einem eigenen Server ein, mit diesem Ablauf als erstem.
  4. Betrieb. Wir betreiben sie für Sie und nehmen weitere Abläufe dazu, wenn Sie das wollen.

Ihre nächste Versammlung

Steht bei Ihnen eine Ladestation auf der Tagesordnung? Dann zeigen wir es an Ihrem Vorschlag.

Gespräch vereinbaren

Fundstellen

Stand der Fundstellen: Jede hier zitierte Vorschrift wurde am 20.10.2026 beim amtlichen Gesetzesportal des Bundes in der an diesem Tag geltenden Fassung abgerufen.

Ein Änderungsdatum je einzelner Vorschrift steht hier bewusst nicht: die Quelle führt pro Gesetz nur ein Datum, und das ist das Ausfertigungsdatum — beim WEG der 15.03.1951. Wer den Änderungsstand einer bestimmten Vorschrift braucht, findet ihn in der Stand-Angabe des jeweiligen Gesetzes an der Quelle.

Frage Fundstelle
Anspruch auf eine Ladestation § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG
Grenze baulicher Veränderungen § 20 Abs. 4 WEG
Wer zahlt, wer nutzt, Ausgleich für später Hinzukommende § 21 Abs. 1 und 4 WEG
Kosten bei einem Beschluss der ganzen Gemeinschaft § 21 Abs. 2 und 3 WEG
Einladungsfrist § 24 Abs. 4 WEG
Frist für die Anfechtungsklage § 45 WEG

Hinweis

Dieser Beitrag beschreibt ein erfundenes, vereinfachtes Beispiel; Ihr Fall kann anders liegen. Mit KI erstellt (manyLaw) am 20.10.2026. Verantwortlich: Adam Kirschstein für die a_way GbR, Mainz; manyLaw ist ihr Produkt. Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@a-way.io; wir korrigieren und vermerken es hier.

Allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung.

manyLaw richtet Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen eine eigene KI ein und betreibt sie.

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